Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Grundsicherung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern das jährliche Gesamteinkommen eines Kind oder der Eltern gemeinsam einen Betrag von 100.000 € nicht übersteigt.

Voraussetzungen
"Leistungen der Grundsicherung können alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten,

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18.Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können."

Rechtsgrundlagen

§ 41 ff. Sozialgesetzbuch XII


Standort

Soziales (Referat Soziales)
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen