Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese nicht aus eigener Kraft überwunden werden können. Die Adressaten der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind vor allem von Obdachlosigkeit und damit einhergehend von weiteren existentiellen Problemen betroffene Menschen.


Rechtsgrundlagen

§ 67 ff Sozialgesetzbuch XII


Standort

Soziales (Referat Soziales)
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern