Außerbetriebsetzung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch die Außerbetriebsetzung beendet werden. Nach der Außerbetriebsetzung ist das Fahrzeug nicht mehr berechtigt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Diese Dienstleistung können Sie sowohl in der KFZ-Zulassungsstelle, wie auch online ab dem 1.10.2019 beantragen. Bitte lesen Sie sich hierfür die Hinweise auf dieser Seite genau durch.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Hinweise

Durch die Außerbetriebsetzung wird die Verpflichtung zur Zahlung von Kfz-Steuer und Versicherung gestoppt. Im Anschluss an die Außerbetriebsetzung können Sie die Kennzeichen reservieren lassen. Sie können dabei zwischen einer Reservierung für das Fahrzeug (1 Jahr gültig) bzw. für den Halter (3 Monate gültig) wählen.

 

Bitte beachten Sie:

Eine einmal erfasste Reservierungsart kann nachträglich nicht mehr geändert werden!!! Ebenso ist eine Verlängerung der Reservierung nicht möglich.

 

Beispiel:

Reservierung für das FAHRZEUG:

Darf auch NUR FÜR DIESES Fahrzeug die Nummer wieder verwendet werden.

 

Reservierung für den HALTER:

Darf NUR FÜR DEN in der Reservierung gespeicherten HALTER verwendet werden. Kennzeichen kann für ein beliebiges anderes Fahrzeug zugeteilt werden.

 

Nach der Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren erneut zugelassen werden, ohne dass die Betriebserlaubnis ungültig wird.

 

Dienstleistungen online beantragen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  8. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  9. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  12. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

 

 

 


Notwendige Unterlagen

Beantragung in der KFZ-Zulassungsstelle

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Kennzeichen

 

Beantragung online

  1. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Weiteres zu den Voraussetzungen und dem Ablauf können Sie oben bei "Allgemeinen Informationen" nachlesen.


Formulare

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Gebühren

Ab dem 01.09.2023 ergeben sich neue Gebühren:

  • Alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Brief): 16,50 EUR
  • Neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I+II): 16,80 EUR
  • Internetbasierte Außerbetriebsetzung: 2,10 EUR

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann., Gebühren siehe unter "Hinweise"


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

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