Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Voraussetzungen
Direkter Zugang:
16 Jahre: Klassen AM, A1, T, L
17 Jahre: Klassen B, BE (bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren nach § 48a FeV)
18 Jahre: Klassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre: Klassen C, CE, D1, D1E
24 Jahre: Klassen A, D, DE
Früherer Zugang möglich:
Klasse A:
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Klasse C und CE:
ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Berufen.
Klasse D1 und D1E:
ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Berufen.
Klasse D und DE:
b) 23 Jahre
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes,
c) 21 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km,
d) 20 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse
zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
e) 18 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km.
Hinweis:
Antragstellung frühestens sechs Monate vor Erreichen des entsprechenden Lebensjahres. Hauptwohnsitz in der Stadt Kaiserslautern. Persönliche Vorsprache auf der Dienststelle.
Hinweis:
"Lebensrettende Sofortmaßnahmen" und "Erste-Hilfe-Kurs" bieten das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Malteser-Hilfsdienst sowie sonstige zugelassene Stellen an. (Die Adressen sind bei den Fahrschulen erhältlich!) Über "Untersuchungsstellen für die Zusatzuntersuchung wegen besonderer Anforderung an Belastbarkeit und anderem" ist ein gesondertes Hinweisblatt bei uns erhältlich. Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu zwei Monaten dauern !
Antragsgebühr für eine Fahrerlaubnis | 43,40 |
Bei Doppel- oder Mehrfachklassenbeantragung können weitere Gebühren entstehen die jedoch vom Einzelfall abhängig sind!
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Wegen eines personellen Engpasses ist eine Vorsprache in der Führerscheinstelle bis auf Weiteres nur nach Terminvereinbarung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0631/365-2820 vereinbart werden.
Frau Häßel
Frau Hohmann
Frau Holler
Herr Janzer
Frau Zinßmeister