Begleitetes Fahren

Inhalt

Allgemeine Informationen

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren mit 17 Jahren.

Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre für die Klassen B und BE.
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Kaiserslautern liegen. Die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist erforderlich.

Für die Begleitperson(en) gelten gem. § 48a Abs. 5 FeV  folgende Voraussetzungen:

Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Hinweise
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu zwei Monate betragen.
Die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.


Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung
    (liegt kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.)
  • Fahrschulanmeldung
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Sehtest (§12 Abs. 2 FeV) Gültigkeit 2 Jahre
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Beiblatt zum Antrag Begleitendes Fahren
  • Je Begleitperson ist eine Anlage zum Antrag Begleitendes Fahren erforderlich*
  • Beide Formulare sind ausgefüllt vorzulegen

 

*falls der Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadtverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde, ist außerdem eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite) erforderlich


Formulare

Beiblatt zum Antrag Begleitendes Fahren
Anlage zum Antrag Begleitendes Fahren

Gebühren

1 Begleitperson       63,70 EUR
2 Begleitpersonen    75,00 EUR
3 Begleitpersonen    86,30 EUR
Je weitere Person 11,30 EUR

 


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Kontakt

Begleitetes Fahren
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Führerscheinstelle
Jetzt Termin vereinbaren
Eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können online, telefonisch unter der Telefonnummer 0631/365-2820 oder per E-Mail (unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) vereinbart werden.


Merkurstraße 45, Gebäude C
67663 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Hohmann

  • 0631 365 - 2817
  • 0631 365 - 2818

Frau Sourisseaux

  • 0631 365 - 2814
  • 0631 365 - 2818

Frau Zinßmeister

  • 0631 365 - 2810
  • 0631 365 - 2818

Verwandte Dienstleistungen

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis


Dienstleistungsgruppen