Saisonkennzeichen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Saisonkennzeichen dienen dazu, ein Fahrzeug nur einen bestimmten Zeitraum des Jahres anzumelden, das heißt, das Fahrzeug wird automatisch jedes Jahr wiederkehrend im selben Zeitraum in Betrieb genommen. Die Von > Bis-Monate werden nach Rücksprache mit der Versicherung vom Kunden selbst festgelegt. Der Zeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen.

Hinweise
Wenn ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über angemeldet sein soll, spart man sich entsprechend Steuer- und Versicherungsbeiträge. Durch die Zuteilung eines Saisonkennzeichens entfällt das jährliche an- und abmelden. Es ist zu beachten, dass das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraumes nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf. Mit einem Saisonkennzeichen gilt das Fahrzeug ständig als zugelassen, darf aber nur im zugeteilten Betriebszeitraum in den Verkehr gebracht werden. Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden. Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Abmeldebescheinigung nur, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) oder Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) mit eingetragenem Saison-Zeitraum
Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
Aktuelle Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU)
Personalausweis oder Reisepass
Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten
Bisherige Schilder zur Entstempelung Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift


Gebühren

Zuteilung o. Rücknahme Saisonkennz 27,10
Wunschkennz. Internet / Telefon, +12,80
Wunschkennz. am Zulassungstag +10,20
   

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.


Rechtsgrundlagen

§ 9 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen