Straßen- bzw. Gehwegsperrung, Genehmigung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Straße, Gehweg) ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung erforderlich. Der Antrag muss von der bauausführenden Firma mit entsprechenden Beschilderungsplan mind. 8 Werktage zuvor gestellt werden.


Gebühren

Mindestgebühr, Höchstgebühr abhängig von Art und Dauer der Absperrung
10,20 EUR, 179,00 EUR


Standort

Straßenverkehrsbehörde
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

Herr Fath

Herr Nagel

Herr Setzpfandt