Verlust der Betriebserlaubnis von nicht-zulassungspflichtigen Fahrzeugen
Inhalt
Allgemeine Informationen
Abhandengekommene Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, welche nicht der Zulassungspflicht unterliegen.
Voraussetzungen
Um eine Ersatzbetriebserlaubnis vom Hersteller bzw. vom Sachverständigen erhalten zu können, benötigt man vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unserer Verwaltungsbehörde. Nachdem die Ersatz-Betriebserlaubnis vom einem Sachverständigen ausgestellt wurde, muss diese noch durch unsere Verwaltungsbehörde erteilt werden.
Online - Terminanfrage
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
Notwendige Unterlagen
Vollmacht bei Beauftragung eines Dritten
Personalausweis oder Reisepass
Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.
Gebühren
Unbedenklichkeitsbescheinigung | 10,20 |
Erteilung der Betriebserlaubnis | 10,20 |
Rechtsgrundlagen
§§ 19 ff. Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
Standort
Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2927
- 0631 365 - 2900
- zulassungsstelle@kaiserslautern.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
07:30 - 13:00 Uhr
Do
07:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Fr
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstleistungsgruppen
Online - Terminanfrage
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen