Waffenwesen
Inhalt
Allgemeine Informationen
Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
1. Zuverlässigkeit
2. Sachkunde (Nachweis durch einen gültigen Jagdschein oder durch Sachkundeprüfung in einem Schützenverein)
3. Bedürfnis (Jäger, Sportschützen mit Leistungsnachweis)
4. Persönliche Eignung
Voraussetzungen
Neben dem Bedürfnis für eine waffenrechtliche Erlaubnis muss der Antragsteller sachkundig im Umgang mit Waffen sein (Nachweis durch Sachkundeprüfung oder gültiger Jagdschein) und die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen gewährleisten können.
Antragstellung:
Sie können uns Ihren Antrag mit der ggf. bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte, in die die Eintragung erfolgen soll, auf dem Postweg zukommen lassen. Nach Bearbeitung Ihres Antrags übersenden wir Ihnen die Waffenbesitzkarte auf dem Postweg.
Notwendige Unterlagen
Antrag, Bedürfnisnachweis, Aufbewahrungsnachweis
Formulare
WaffG - Anzeige von erlaubnispflichtigen SchusswaffenWaffG - Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäuse
WaffG - Waffenantrag
Gebühren
Kostenverordnung zum Waffengesetz
Bearbeitungsdauer
auf den Einzelfall bezogen bis zu mehren Wochen
Rechtsgrundlagen
Waffengesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Fristen
Der Erwerb bzw. das Überlassen einer Schusswaffen ist innerhalb von 14-Tagen nach dem Erwerb/Überlassen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1300
- 0631 365 - 1327
- waffenbehoerde@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Herr Seidler
- 0631 365 - 4412
- 0631 365 - 1327
- joerg.seidler@kaiserslautern.de