Zulassung von gebrauchten Importfahrzeugen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Fahrzeuge, die vorher eine ausländische Zulassung hatten und nun in Deutschland wieder angemeldet werden sollen.

Hinweise
Sollte ein Fahrzeug vor der Zulassung im Ausland bereits mit einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ausgestattet worden sein, so ist diese/r vorzulegen. Sollte die Vorlage nicht (mehr) möglich sein, so ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde vorzulegen, bei der das Fahrzeug letztmalig deutsch zugelassen war. Hier ist es möglich, dass (falls noch nicht geschehen) ein Aufbietungsverfahren in die Wege geleitet werden muss, welches eine Zulassung nach ca. 3 - 4 Wochen möglich macht. Wurde die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief von einer ausländischen Zulassungsbehörde bei der Zulassung einbehalten, so ist hierüber eine Bestätigung in deutscher Sprache vorzulegen. Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden. Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich! Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen! Wunschkennzeichen-Reservierung

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Nachweis der Betriebserlaubnis, z. B. COC-/EWG-Bescheinigung, Datenbestätigung, alter deutscher Fahrzeugbrief, ausländischer Fahrzeugbrief, ausländische Abmeldebescheinigung, Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §21 StVZO zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis
Ggfls. Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung Zoll (Nicht bei EU-Staaten!)
Umsatzsteuererklärung für Finanzamt (Nur aus EU-Staaten!)
Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) oder Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU) - falls Fahrzeug älter als 3 Jahre
Personalausweis oder Reisepass
Kfz-Steuer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) siehe u.a. Link
Nachweis des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos (EC-Karte oder Kontoauszug, bei Firmen auch Briefkopfbogen mit Bankdatenaufdruck)
Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten
Zulassung auf juristische Personen (z.B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug und städtische Gewerbeanmeldung
Ausländisches Kennzeichen (falls noch zugelassen) Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.


Formulare

SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer

Gebühren

Zulassungsgebühren 41,00

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.
 


Rechtsgrundlagen

§ 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen