Personenstandsurkunden
Inhalt
Allgemeine Informationen
Einsicht in die Personenstandsbücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen. Bei schriftlicher Anforderung von Urkunden sind die Gebühren in bar oder als Verrechnungsscheck beizulegen.
Hinweise
Die Gebühren für Urkunden sind je nach Art unterschiedlich.
Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.
Formulare
Online anforderbar
Anforderung PersonenstandsurkundenStandort
Urkundenstelle
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 4816
- 0631 365 - 1349
- standesamt@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr