Baumschutz

Inhalt

Allgemeine Informationen

Bäume leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt. Sie filtern z.B. den Staub, verbessern das Kleinklima, produzieren Sauerstoff und verschönern das Stadtbild. In Kaiserslautern gibt es zum Schutz von Bäumen außerhalb von Haus- und Kleingärten eine Baumschutzsatzung. Des Weiteren sind eine Vielzahl alter und besonders markanter Bäume und Baumgruppen als Naturdenkmäler gemäß § 28 BNatSchG geschützt. Auch in Bebauungsplänen können bestehende Bäume und Baumgruppen oder auch flächige Baumbestände als „zu erhalten“ ausgewiesen und somit geschützt werden. Sowohl die Baumschutzsatzung als auch die Rechtsverordnung der Naturdenkmäler und die Festsetzung eines Bebauungsplanes geben Auskunft über Handlungsverbote an den geschützten Bäumen.

 

Dies können z. B sein:

 

  • Kein Fällen des Baumes
  • Keine Schäden zufügen
  • Keine Abgrabungen oder Aufschüttungen im Wurzelbereich
  • Keine schädigenden Substanzen anbringen
  • Kein Parken von Fahrzeugen auf Baumscheiben
  • Absperrungen um den Wurzelbereich eines Baumes bei baulichen Maßnahmen in der Umgebung
  • Keine Bodenverdichtung oder -versiegelung

 

Sollte dennoch die Fällung eines Baumes auf einem privaten Grundstück (außerhalb von Haus und Kleingärten) anstehen, so muss der Baumeigentümer gemäß der städtigen Baumschutzsatzung einen Fällantrag beim Referat Grünflächen (Tel. 0631 365-1670) stellen. Jeder kann stressgeplagten Bäumen helfen, indem er den Boden der Baumscheiben lockert, sie bepflanzt, die Bäume bei anhaltender Trockenheit gießt (allerdings nicht mit Putzwasser!) und vor allem nicht sein Fahrzeug auf den Baumscheiben abstellt.


Rechtsgrundlagen

Baumschutzsatzung der Stadt Kaiserslautern
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern