ÖkoBudget

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Allgemeine Informationen

"Mit ökoBUDGET bewirtschaftet die Kommune ihre natürlichen Ressourcen haushälterisch. Dieser „Naturhaushaltszyklus"" übernimmt weitgehend das Aufstellungsverfahren des Finanzhaushaltsplans mit Vorbericht, Voranschlägen, öffentlicher Auslegung und politischem Beschluss: Aufstellung des Naturhaushaltsplans
Ausgehend von der aktuellen ökologischen Situation der Kommune melden die Ressorts ihren voraussichtlichen „Bedarf"" an Naturressourcen für die Planungsperiode an. So werden maximale Verbrauchsmengen (der „ökologische Ausgaberahmen"") und mittel- und langfristige Umweltziele bestimmt. Ausführung des Naturhaushaltsplans
Auf der Grundlage des politischen Beschlusses sollen Programme, Projekte und Maßnahmen das Erreichen der aufgestellten Umweltziele garantieren. Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird die Haushaltsrechnung erstellt - eine Umweltbilanz für die einzelnen ökologischen Konten. ökoBUDGET setzt die Forderung nach einer kommunalen Haushaltswirtschaft um. Damit steht Städten, Gemeinden und Landkreisen ein Instrument zur Steuerung der Inanspruchnahme ihrer natürlichen Ressourcen zur Verfügung. Kommunen können so die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen erfassen, planen, kontrollieren, darüber berichten - eben steuern. Maßstab für den Verbrauch sind Umweltziele, welche die Kommune aufstellt. Diese werden aus den Prinzipien der zukunftsbeständigen Entwicklung abgeleitet. Welche Kennzahlen, also Umweltdaten, in den Naturhaushaltsplan aufgenommen werden, entscheiden die Ratsmitglieder. Die Verwaltung liefert hierzu die nötigen Informationen. von Nützlingen und dem Verhalten bei Belästigungen durch Insekten. Mit ökoBUDGET wird der Kommunalpolitik ein Rahmensteuerungsinstrument an die Hand gegeben. Es führt die Vielfalt der Instrumente zusammen. ökoBUDGET stärkt kommunale Eigenverantwortung und eine auf Zukunftsbeständigkeit ausgerichtete Stadtentwicklung. Durch den Beschluss des Naturhaushaltsplans im Rat bindet sich die Kommunalverwaltung freiwillig an die beschlossenen Ziele. Der haushälterische Umgang mit natürlichen Ressourcen wird im zentralen Verantwortungsbereich von Politik und Verwaltung verankert."

Hinweise
Kostenlose Beratung und Information


Gebühren

keine
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Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern