Ökokonto

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Ökokonto basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen), nachdem Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Landespflegerisch aufwertbare Flächen werden im Sinne des Naturschutzes dauerhaft als Ausgleichfläche zur Verfügung gestellt. Leistungen für Natur und Landschaft, die entkoppelt vom Eingriff vorab auf ausgewählten Flächen entstehen, werden dem Ökokonto gutgeschrieben. Diese Flächen können bei einem zeitlich darauf folgenden Eingriff in Natur und Landschaft als passende Kompensationsmaßnahme zugeordnet werden. Eine Ausbuchung aus dem Ökokonto erfolgt mit der Zuordnung zu einem Eingriff. Das Ökokonto wird bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt geführt.


Rechtsgrundlagen

Bundesnaturschutzgesetz


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Höhn



Dienstleistungsgruppen