Gerüststellung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer ein  Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Bürgersteig, Radweg) aufstellen will, benötigt hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Den erforderlichen Antrag können Sie nachfolgend herunterladen.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung soll u. a. dem Schutz und der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Die Genehmigung wird daher mit Auflagen verbunden, die der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entsprechen.

Der Antrag ist mindestens 8 Tage vorher zu stellen.

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nichteinholen der erforderlichen Genehmigung  die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben kann.
 


Formulare

Antrag zur Gerüststellung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Zeitdauer und Ort der Aufstellung.

Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr , diese wird vom Referat Stadtentwicklung gesondert erhoben. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung, Satzung Stadt KL


Kontakt

Gerüststellung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Straßenverkehrsbehörde
In der Zeit vom 26.02.2024 bis 01.03.2024 ist die Straßenverkehrsbehörde aufgrund von Umbauarbeiten nur telefonisch und per Email zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

  • 0631 365 - 4683
  • 0631 365 - 1328

Herr Fath

  • 0631 365 - 4138
  • 0631 365 - 1328

Herr Nagel

  • 0631 365 - 2279
  • 0631 365 - 1328

Herr Setzpfandt

  • 0631 365 - 4736
  • 0631 365 - 1328


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