Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Ausbildung in Rheinland-Pfalz absolvieren oder einen Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz in Rheinland-Pfalz suchen möchten, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen.

Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte?
Oder Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie bzw. Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin auf jeden Fall ein Visum. Dieses kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
 

Sie möchten als Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen?

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum.
Ziel unserer Arbeit ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für Ihre zukünftigen Mitarbeitenden auszustellen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Mit dieser Vorabzustimmung kann die zeitliche Visumbearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt werden.
Des Weiteren gehört ein zeitnah beabsichtigter Familiennachzug (max. 6 Monate nach Einreise Ihres Mitarbeitenden) zu unserem Aufgabenbereich. Hierbei prüft die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung RLP auf Antrag, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug gegeben sind. Für alle anderen Einwanderungsgründe wenden Sie sich bitte an die für Ihren zukünftigen Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort.
Unsere Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollte sich Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für seinen/ ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Weitere Informationen können Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt werden.
 

Sie möchten als Fachkraft aus einem Drittstaat zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einwandern?

Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie auf jeden Fall ein Visum. Dies kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum. Diese Hilfe und Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf den Wunsch, nach Deutschland einzureisen, um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Für alle anderen Einwanderungsgründe, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort.
Des Weiteren bezieht sich unsere Unterstützung ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollten Sie sich bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Notwendige Unterlagen

 

Leitfaden zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

 

Checkliste notwendiger Unterlagen

 

Formulare *

 

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Kontakt

Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Rathaus Nord, Gebäude B
Benzinoring 1
67653 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1390
  • 0631 365 - 1329
  • fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.de
  • Webseite
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Derzeit handelt es sich bei den Öffnungszeiten lediglich um telefonische Sprechzeiten. Persönliche Besuche sind aktuell nur nach vorheriger Absprache möglich.

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