Unbedenklichkeitsbescheinigung für gewerberechtliche Erlaubnisse

Inhalt

Allgemeine Informationen

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.

Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet.

Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Online-Formular.

Den Link für die Online-Bestellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Sollten Sie aus besonderen Gründen einen Vorort-Termin benötigen, ist zwingend eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter 0631 / 365–4529.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit benötigt.

Die Gewerbeordnung und spezialgesetzliche Regelungen enthalten Zulassungsbeschränkungen für sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, wie zum Beispiel   

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Maklertätigkeit,
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter.

Im Rahmen dieser persönlichen Erlaubniserteilung wird mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung geprüft, ob sie keine Rückstände aus Steuern oder sonstigen Forderungen haben, die in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit stehen.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    Fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei.
  • Mitteilung für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht, wenn sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten
  • Auszug aus dem Handelsregister, wenn die Bescheinigung für eine bestehende juristische Person beantragt wird (gilt nicht für eine juristische Person in Gründung)

Formulare

Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse

Gebühren

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das Online-Formular kostet  15,00 €.

Die Gebühr von 15 Euro und ist im Voraus zu bezahlen.

Überweisen sie die Gebühr vorab auf das Konto der Stadtkasse DE39540502200000114660, BIC MALADE51KLK bei der Sparkasse Kaiserslautern. Geben Sie als Verwendungszweck das Kassenzeichen 52110099999 sowie den Namen derjenigen Person oder Firma an, für welche die Bescheinigung benötigt wird.

Im Falle der Antragstellung vor Ort kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung 20,00 €. Bei der Antragstellung vor Ort erhalten sie eine Rechnung.


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Gebühr wird Ihnen die Bescheinigung zugesandt


Rechtsgrundlagen

Abgabenordnung, Gewerbeordnung,  Gaststättengesetz


Standort

Forderungsmanagement
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern