Informationen für angehende Tagespflegepersonen

Blick auf ein Mädchen, welches gemütlich in  einem grauen Sessel sitzt und ein Buch liest

Voraussetzungen um Tagespflegeperson zu werden

Kindertagespflege kann eine berufliche Perspektive sein. Die Stadt Kaiserslautern sucht Tagesmütter oder Tagesväter, die selbstständig als Tagespflegepersonen arbeiten möchten.

Tagespflegeperson können Sie werden, wenn Sie:

  • Kinder betreuen, erziehen und bilden möchten,
  • Freude im Umgang mit Kindern haben und ihnen respektvoll und verständnisvoll begegnen,
  • mit Erziehungsberechtigten und Jugendamt zusammenarbeiten möchten und dabei die Bereitschaft zeigen, verschiedene Erziehungsvorstellungen miteinander abzustimmen,
  • pädagogisch qualifiziert sind oder bereit sind, sich zu qualifizieren,
  • psychisch und physisch belastbar sowie zuverlässig, verantwortungsbewusst, kooperationsbereit und ausgeglichen sind,
  • ein kindgerechtes Zuhause haben und sich vorstellen können, Kinder über einen Teil des Tages dort zu betreuen.

Wer Kinder außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten mehr als 15 Std. pro Woche und länger als drei Monate gegen Entgelt betreut, benötigt eine Pflegeerlaubnis (§43 SGB VIII). Diese Pflegeerlaubnis wird vom zuständigen Jugendamt nach Feststellung der Eignung erteilt und befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern.

Zwei Mädchen spielen mit einem Zahlenpuzzle. Im Hintergrund sind Stühle, eine Tafel und ein Spielzeugauto zu erkennen.

So werden sie Tagespflegeperson

Wenn Sie den Wunsch haben, als Kindertagespflegeperson zu arbeiten, kann es sinnvoll sein, vorab eine Kindertagespflegestelle zu besuchen oder ein Praktikum dort zu machen. So können Sie sich ein Bild von dieser Arbeit machen und besser entscheiden, ob Sie sich langfristig auf diese Tätigkeit einlassen möchten. Auch eine Absprache mit der eigenen Familie ist wichtig, wenn die Tagespflege im eigenen Haushalt angeboten werden soll. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ausführlich informieren und beraten. Wenn Sie sich dann dafür entscheiden, als Tagespflegeperson zu arbeiten, schicken Sie uns eine Bewerbung mit Lebenslauf, Bild, Motivationsschreiben (in dem Sie uns erläutern, was Sie dazu motiviert, als Tagespflegeperson arbeiten zu wollen) und eventuell schon vorhandenen Qualifikationsnachweisen. Wir werden dann eine Eignungsfeststellung durchführen, für die wir auch verschiedene Dokumente (z.B. ein ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis von Ihnen und evtl. weiteren erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt) von Ihnen benötigen und Ihre Wohnung bzw. die Räume, in denen die Tagespflege stattfinden soll, überprüfen.

Wenn Sie noch keine Qualifizierung als Kindertagespflegeperson haben, können Sie diese erwerben. Wir bieten dazu in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Kaiserslautern einen Qualifizierungslehrgang für Tagesmütter und Tagesväter an. Sie können sich aber auch über Kurse anderer Anbieter qualifizieren – sprechen Sie uns hierzu bitte im Voraus an, um zu klären, ob der jeweilige Kurs bei uns anerkannt werden kann.

Der nächste Qualifizierungskurs der Volkshochschule Kaiserslautern soll im Frühjahr 2021 stattfinden. Der genaue Termin für den neuen Qualifizierungskurs wird rechtzeitig bekannt gegeben werden. Interessenten können sich jederzeit unter 0631-365-4663 über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und dem Qualifizierungskurs informieren.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns eine Pflegeerlaubnis, mit der Sie bis zu fünf Kinder betreuen dürfen. Diese ist zunächst für fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.

Mit dem Erhalt der Pflegeerlaubnis können Sie mit der Aufnahme der Kinder starten. Zum einen werden wir als Jugendamt Kinder an Sie vermitteln, Sie können aber auch selbst Werbung für Ihre Tagespflegestelle machen.

Fest angestellte Tagespflegepersonen

Die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen ist nicht sehr weit verbreitet. Es gibt z.B. die Möglichkeit, sich als „Kinderfrau“ direkt von den Eltern anstellen zu lassen. Dies geschieht meist in Form einer geringfügigen Beschäftigung. Für diese Form der Betreuung im Haushalt der Eltern ist keine Pflegeerlaubnis erforderlich, möchten die Eltern eine öffentliche Förderung dieser Betreuung beantragen, gelten jedoch die gleichen Anforderungen an die Tagespflegeperson wie sie auch zur Erlangung der Pflegeerlaubnis gestellt werden.

Weitere Möglichkeiten der Festanstellung können sich z.B. bei Unternehmen ergeben, die Räume für die Betreuung der Mitarbeiterkinder bereitstellen, bei freien Trägern bzw. Elternzusammenschlüssen.  

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