Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug
Inhalt
Allgemeine Informationen
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel und kann Ihnen als Ausländer zum Zweck der Familienzusammenführung im Bundesgebiet erteilt werden.
Zusammen mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entscheidet die Ausländerbehörde mit Zustimmung der jeweiligen Arbeitsagentur gleichzeitig über die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. Eine Arbeitserlaunbis ist nicht mehr erforderlich.
Die Aufenthaltserlaubnis stellt ein befristetes Aufenthaltsrecht für das Bundesgebiet dar und kann verlängert werden.
Voraussetzungen
Sie selbst sind
a) Ehegatte oder Kind eines deutschen Staatsangehörigen oder
b) Sie sind Ehegatte eines Ausländers im Bundesgebiet.
Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 eine Terminvergabe, in Einzelfällen auch nachmittags.
Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:
Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis und Begleitdokumente für eine Verpflichtungserklärung können Sie sich hier herunterladen:



Hinweise zur Kontaktaufnahme Ausländerbehörde in Coronazeiten
Derzeit steht der Terminkalender nicht zur Verfügung.
Anfragen stellen Sie bitte per Mail an die Ausländerbehörde.
Anträge stellen Sie bitte weiterhin per Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder per Post an
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Ausländerbehörde
67653 Kaiserslautern
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Wichtig !
Teilen Sie uns im Antrag unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse mit.
Ihre Ausländerbehörde
Notwendige Unterlagen
für den Fall a)
(Ehegatte oder Kind eines deutschen Staatsangehörigen)
- Meldebestätigung
- Antrag auf Erteilung bzw. auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Heiratsurkunde, bei Kind Geburtsurkunde (ggfl. übersetzt oder mit Apostille)
- gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten
im Fall b)
(Ehegatte eines Ausländers im Bundesgebiet)
- Meldebestätigung
- Antrag auf Erteilung bzw. auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt und legalisiert oder mit Apostille)
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Krankenversicherungsnachweis
- Bestätigung des Arbeitgebers über bestehendes Arbeitsverhältnis
- gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten
Formulare
Aufenthaltserlaubnis AntragStandort
Anträge stellen Sie bitte weiterhin per Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder per Post an
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Ausländerbehörde
67653 Kaiserslautern
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Wichtig !
Teilen Sie uns im Antrag unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse mit.
Ihre Ausländerbehörde
Gebäude C (Eingang Morlauterer Straße)
Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2727, 0631 / 365 - 2828
- 0631 365 - 1329
- auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Fr
07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Frau Dick
- 0631 365 - 4244
- 0631 365 - 1329
- michelle.dick@kaiserslautern.de
Herr Adelmann
- 0631 365 - 2530
- 0631 365 - 1329
- andreas.adelmann@kaiserslautern.de
Verwandte Dienstleistungen
Aufenthaltserlaubnis für Ausländerinnen und AusländerAufenthaltserlaubnis, Ausbildung
Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis, Humanitäre Gründe