Hilfe zur Gesundheit

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Leistungen der Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt worden. Die übrigen (kurzfristig) nicht krankenversicherten Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch können Hilfen zur Gesundheit erhalten. Im Rahmen ihrer Belastungsgrenzen werden die Hilfeempfänger zu Zuzahlungen herangezogen.


Rechtsgrundlagen

§ 47 ff Sozialgesetzbuch XII


Standort

Soziales (Referat Soziales)
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern

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Dienstleistungsgruppen