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Pressemitteilung vom 07.12.2011

Gutachter bestätigen Planungen zur "Neuen Stadtmitte"

Stadtrat Kaiserslautern beschließt Bebauungspläne

In der Stadtratsitzung hat der Stadtrat die aktualisierten Bebauungsplanentwürfe zum Projekt „Neue Stadtmitte“ beschlossen sowie der teilweisen Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal des ehemaligen Karstadtgebäudes mit Vorplatz und davor liegendem Parkplatz zugestimmt. Wenn die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt ebenfalls zustimmt, ist das Gebiet, auf dem die Stadtgalerie entstehen soll, künftig als „Einkaufszentrum mit Parkierung“ zu nutzen. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf stellt baurechtlich sicher, dass tatsächlich nur ein einziges Einkaufszentrum gebaut werden darf und schließt die theoretische Möglichkeit aus, das Grundstück nachträglich zu teilen und mehrere Zentren zu bauen. Darüber hinaus hat der Stadtrat auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 19. Dezember 2011 bis 27. Januar 2012 die Möglichkeit, sich erneut umfassend über das Gesamtprojekt zu informieren. Die Stadtverwaltung wird in dieser Zeit ein weiteres Mal Pläne und Informationen auslegen und den Interessenten zu den Öffnungszeiten des Rathauses Rede und Antwort stehen.

Konkrete Zahlen zur neuen Stadtmitte

Baudirektorin Elke Franzreb stellte dem Stadtrat den Zeitplan vor und erläuterte Planinhalte und Änderungen der Bebauungsplanentwürfe „Maxstraße – Pariser Straße – Humboldtstraße – Königstraße“ und „Burgstraße – Fruchthallstraße“. Demnach wird im erstgenannten Bebauungsplanentwurf die Grundflächenzahl auf 0.8 und die Geschossflächenzahl auf maximal 2,4 festgelegt. Diese Ziffern spiegeln das Verhältnis der Grundfläche bzw. Geschossfläche des geplanten Einkaufszentrums in Bezug auf das Baugrundstück wieder. Das bedeutet konkret, dass 80 Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen und das Gebäude selbst zweieinhalb Geschosse verfügen darf. Zudem wird die maximale Gebäudehöhe des Einkaufszentrums auf 14 Meter begrenzt.

Zwei Parkebenen werden Platz für 490 PKW bieten. Die Brüstung des zweiten Parkdecks darf maximal 18,80 Meter hoch sein. Lediglich technische Einrichtungen wie Aufzug oder Lüftungsanlagen dürfen diese Höhe überschreiten. Franzreb weist darauf hin, dass der geplante Baukörper im Bebauungsplanentwurf durch Baugrenzen für die verschiedenen Geschossebenen abgebildet wird. Bei den in den Bebauungsplanentwürfen dargestellten Verkehrsflächen ist sowohl die Begrenzung zwischen Geh- und Fahrbereich, als auch die innere Aufteilung nach Fahrspuren unverbindlich. Eine verbindliche Festsetzung gibt es in Bebauungsplänen nicht. Die Baudirektorin betonte, dass Platane und Fackelbrunnen an Ort und Stelle bleiben.
 



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Bild: Die "Neue Stadtmitte" wird Kaiserslauterns Innenstadt verschönern. © Stadt Kaiserslautern

Gutachten belegen Verträglichkeit für Umwelt

Elke Franzreb stellte in Auszügen die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen folgender Gutachten vor: aktualisierte Verträglichkeitsuntersuchungen zu Einzelhandel und Verkehr, Umweltbericht, schalltechnisches Gutachten, Fachgutachten Klima und Lufthygiene, lichttechnische Untersuchung, Fachbeitrag zu Baugrund und Grundwasser sowie Potentialbetrachtung zum Vorkommen von Fledermausquartieren am ehemaligen Karstadt-Gebäude. Demnach wirkt sich die Realisierung der „Neuen Stadtmitte“ nicht negativ auf die Umwelt aus: Weder ist durch den Bau des Einkaufszentrums eine wesentliche Änderung der Grundwassersituation oder Bodens zu erwarten, noch wird es Auswirkungen durch die künstliche Beleuchtung des Bauprojektes geben, noch werden sich die Verhältnisse der Durchlüftung in diesem Bereich wesentlich ändern. Was den Schallschutz angeht, so sind an einigen Stellen Maßnahmen erforderlich, die im Einzelfall konkretisiert werden müssen. Insbesondere sind wenige Klassenzimmer und die Turnhalle des St.-Franziskus-Gymnasium betroffen. Hier wird man bei Bedarf gemeinsam Lösungsmöglichkeiten eruieren. Bezüglich der Sonneneinstrahlung werden zwei Häuser in der Pariser Straße minimale Einbußen haben. Da es sich bei den betroffenen Räumlichkeiten jedoch um Gästezimmer beziehungsweise Gastronomie handelt und diese nicht dauerhaft bewohnt werden, werden diese Einschränkungen als annehmbar bezeichnet. Alle Empfehlungen der Gutachter dienen als Grundlage für die weitere Planung.

Obergrenzen für Sortimente

Zu den planungsrechtlichen Festsetzungen gehört auch die Sortimentsverteilung der Verkaufsfläche der Stadtgalerie. Demnach dürfen maximal 15.500 Quadratmeter für den Bereich Mode belegt werden. Die Obergrenze für Hartwaren, also Waren aus dem Technik- und Elektrobereich, liegt bei 8.800 Quadratmeter. Waren des periodischen Bedarfs wie Lebensmittel, Drogerieartikel oder Produkte rund um die Gesundheit dürfen maximal 4.200 Quadratmeter beanspruchen. Die Nutzung durch Gastronomie oder Dienstleistungsbetriebe ist für höchstens 3.200 Quadratmeter Geschossfläche zulässig. Es handelt sich hierbei jeweils um die maximalen Obergrenzen. Insgesamt wird das Einkaufzentrum über die vereinbarte Verkaufsfläche von maximal 20.900 Quadratmeter verfügen.

„Die Ergebnisse der Gutachten und Berichte sind nichts anderes als Abwägungsmaterial“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Um das Projekt voranzutreiben, ist jedoch jedes Detail von größter Bedeutung. Die Ergebnisse und die Beurteilung dessen ist die Basis für alle weiteren Schritte.“




Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 07.12.2011