Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.
Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.
Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.
Keine Sondernutzungsgebühren 2021
Auch Platzentgelte für Kerwen erlassen
Zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft (Einzelhandel, Gastronomie und Schausteller) hat der Stadtrat beschlossen, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes im Jahr 2021 zu verzichten. Eine entsprechende Beschlussvorlage hatte die Verwaltung eingebracht. Zwar machten die Sondernutzungsgebühren nur einen geringen Teil der Kosten für die Betroffenen aus, allerdings wolle man, so Oberbürgermeister Klaus Weichel, durch einen Verzicht auf die Erhebung dieser Gebühren für das Jahr 2021 die Lage der Privatwirtschaft unterstützen. „Viele Einzelhändler, Gastronomen und Schausteller stehen nach 14 Monaten Pandemie endgültig am Rande ihrer Existenz. Wir haben als Stadt wenige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Die, die wir haben, sollten wir aber unbedingt nutzen!“, erklärte das Stadtoberhaupt vor der Sitzung.
Bereits in seiner Sitzung im November hatte der Stadtrat den Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Freisitze bis zum Mai 2021 beschlossen. Zur Unterstützung der lokalen Gastronomie wurde dies nun für das gesamte Jahr 2021 verlängert. Zusätzlich soll der Gastronomie ermöglicht werden, neue Flächen für Freisitze, wie etwa derzeit als Parkplatz genutzte Flächen, zu nutzen. Zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels soll zudem für das aktuelle Jahr auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeanlagen, wie etwa die sogenannten Kundenstopper, verzichtet werden. Da es für die Verwaltung mit erheblichem Aufwand verbunden wäre, unter den hierfür erteilten fast 300 Dauergenehmigungen zu unterscheiden, ob das Geschäft vom Lockdown betroffen war oder nicht, soll der Verzicht auf die Gebührenerhebung pauschal für alle gelten.
Auch auf die Erhebung der Gebühren für Fahrverkäufe (mobile Eis- und Lebensmittelverkäufer – hierfür gibt es derzeit sechs Genehmigungen) und feste Verkaufsstände (zwei Brezelstände) soll für das laufende Jahr verzichtet werden. Neue feste Verkaufsstände sollen aber weiterhin nicht zugelassen werden. Schließlich soll zur Unterstützung der Schausteller, sofern Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können, auf Sondernutzungsgebühren verzichtet werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gebührenverzichts werden aufgrund des Vergleichs mit 2019 vom zuständigen Referat Stadtentwicklung auf etwa 135.000 Euro geschätzt.
Auch Platzentgelte erlassen
Zusätzlich zum Erlass der Sondernutzungsgebühren hat der Rat am Montag einen vollständigen Erlass der Platzentgelte für Schaustellerinnen und Schausteller bei den Kerwen für das Jahr 2021 beschlossen. Dies gilt für die Oktoberkerwe ebenso wie für die Ortsteilkerwen. Die Entgelte dienen der Deckung der in Zusammenhang mit der Durchführung entstehenden Aufwendungen. Die Entgelte setzen sich zusammen aus dem reinen Standplatzentgelt und einer 25-prozentigen Werbeumlage auf das Entgelt. Ebenso ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf das Entgelt zu berechnen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 03.05.2021