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Wann gelten die neuen Corona-Regeln?
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des RKI
Bei der Festlegung, welche Corona-Regeln aktuell gelten, ist die entscheidende Kennziffer die 7-Tages-Inzidenz. Um aus der Bundesnotbremse zu fallen und damit die aktuell geltenden Regeln lockern zu können, muss die Inzidenz in der Stadt laut Bundesinfektionsschutzgesetz fünf Werktage hintereinander unter 100 liegen. Am übernächsten Tag treten dann die Lockerungen in Kraft. Maßgeblich hierbei sind jedoch laut Bundesinfektionsschutzgesetz allein die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), nicht die Meldungen des Landesuntersuchungsamts (LUA). Die Meldungen des RKI sind dabei immer einen Tag zeitversetzt.
Die aktuellen Inzidenzen sind zu finden auf dem „Dashboard“ des RKI:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
und ebenso hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html
Auch das auf der städtischen Homepage hinterlegte Diagramm speist sich aus den RKI-Zahlen:
Zur aktuellen Situation:
Gemäß Meldung des LUA lag die Inzidenz in der Stadt am Samstag, 15. Mai, erstmals wieder unter 100. Beim RKI erscheint dieser Wert folglich in der Übersicht vom Sonntag, 16. Mai. Da Sonntage nicht mitgezählt werden („fünf Werktage“), begann die Zählung der fünf Tage erst am Montag, 17. Mai. Das bedeutet, dass die Inzidenz in der Stadt frühestens am morgigen Freitag fünf Tage in Folge hätte unter 100 liegen können, so dass also frühestens am Sonntag, dem 23. Mai ("am übernächsten Tag"), die U100-Lockerungen hätten greifen können. Dies ist jedoch nicht gegeben, da das LUA vor wenigen Stunden eine Inzidenz von 107 vermeldet hat, so dass dies auch der Wert sein wird, den das RKI morgen veröffentlichen wird. Die nötige Fünf-Tage-Kette ist damit nach vier Tagen unterbrochen.
Aufgrund des Feiertages am Montag kann die Stadt nun allerfrühestens am Sonntag, 30. Mai, aus der Bundesnotbremse fallen. Voraussetzung dafür wären vom RKI vermeldete U100-Inzidenzen am Samstag, 22. Mai, sowie nächste Woche Di-Fr (25.-28. Mai).
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 20.05.2021