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Außengastronomie darf länger öffnen
Für die Dauer der Vorrunde der Fußball Europameisterschaft kann die Außengastronomie in der Stadt Kaiserslautern ab 11. Juni ihre Freisitze bis 23.00 Uhr öffnen. Dies ist nach § 4 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) möglich.
Die Freigabe ist vorerst auf den Zeitraum der Vorrunde begrenzt, um auf ggf. auftretende unerwünschte Verhaltensweisen reagieren zu können. Die Stadtverwaltung möchte mit dieser Maßnahme gezielt einer erhöhten Besucherdichte in der Innengastronomie entgegen steuern.
Die Gastronomiebetriebe, die im Außenbereich ein TV-Gerät betreiben möchten, benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und müssen diese entsprechend bei der Ordnungsbehörde (vollzugsdienst@kaiserslautern.de) beantragen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 10.06.2021