Städtisches Bürgerhospital Kaiserslautern

Stiftungszweck:
Förderung von ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - Altenpflege, Altenhilfe und Jugendhilfe -

Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch Unterstützung bestehender oder Schaffung neuer Einrichtungen oder durch Beihilfe zu gemeinnützigen Zwecken dienenden Vorhaben Dritter.

(Auszug aus der Satzung, §2)

Stiftungsvermögen:
Grundvermögen (1077 Erbbaurechte), Pachteinnahmen des Diakoniewerkes Zoar in Höhe von 140.000 Euro pro Jahr und Barvermögen.

Stiftungsorgane:
Gemäß Satzung sind Organe der Stiftung der Stiftungsvorstand – der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern – sowie der Hospitalausschuss. Letzterer besteht aus 16 Mitgliedern, die vom Stadtrat der Stadt Kaiserslautern für die Dauer seiner Legislaturperiode gewählt werden.

Der Ausschuss tagt rund dreimal pro Jahr in öffentlicher Sitzung. Die Termine der Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Postanschrift:

Städtisches Bürgerhospital Kaiserslautern

Willy- Brandt- Platz 1
67657 Kaiserslautern