Kaiserslautern auf Facebook
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Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2024 für den nachfolgenden Bebauungsplanentwurf die Änderung des Geltungsbereichs nach § 2 Abs. 1 BauGB und die erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschlossen:
Bebauungsplanentwurf „Entersweilerstraße - Kniebrech“
Planziel:
Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Neubau einer Rettungswache) und eines Urbanen Gebiets
Begrenzung des Plangebiets:
Es wird nach § 13a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die wesentlichen Gründe hierfür sind, dass der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von bereits überwiegend versiegelten Flächen und der Nachverdichtung im direkten Anschluss an bestehende Baustrukturen dient und die zulässige Grundfläche im Bebauungsplanentwurf im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung unter der in § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgelegten Grenze von 20.000 Quadratmetern liegt.
Der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung kann in der Zeit vom
02.12.2024 bis zum 14.01.2025
im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv oder über den folgenden QR-Code eingesehen werden.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1323 öffentlich aus.
Es wird nach § 3 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass im oben genannten Zeitraum die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Auslegungsfrist elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@kaiserslautern.de übermittelt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren
Kaiserslautern, den 14.11.2024
Stadtverwaltung
gez. Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin