Bekanntmachung zum Bebauungsplanentwurf 'Salingstraße' (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern

Der Bauausschuss des Stadtrates hat in seiner Sitzung am 11.11.2024 für den nachfolgenden Bebauungsplanentwurf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planauslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschlossen:

Bebauungsplanentwurf „Salingstraße

Planziel:Städtebauliche Neuordnung des Areals

Begrenzung des Plangebiets:

Katasterkarte mit Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs Salingstraße © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung, dem Umweltbericht und den Fachgutachten zum Schallschutz, Artenschutz, zur Entwässerung, zum Verkehr und zu den Bodenverunreinigungen kann in der Zeit vom

09.12.2024 bis zum 22.01.2025

im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv oder über den folgenden QR-Code eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1310 öffentlich aus.

Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Gewerbeaufsicht, des Forstamtes Kaiserslautern, der Landwirtschaftskammer, des Landesamtes Geologie sowie der Referate Umweltschutz, Grünflächen und der Stadtentwässerung.

Die Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Boden

- Informationen zur Neuversiegelung

2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Wasser

- Informationen zum Verlust von Versickerungsflächen, Erhöhung von Abwassermengen

3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Klima

- Informationen zur Veränderung der geländeklimatischen Verhältnisse

4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen Tiere, Pflanzen, Biotope

- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Lebensräume der Fledermäuse, verschiedenen Vogelarten, Insekten, etc.

- Informationen zu den Einflüssen auf die Pflanzen im Plangebiet, insbesondere im Hinblick auf die nicht saueren Ampferarten und verschiedene Arten von Gräsern

5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild

- Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds als Folge der Bebauung

6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen Kultur- und Sachgüter

- Informationen über die Beeinträchtigung von archäologischen Funden, Denkmälern

7. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen

- Informationen zur Lärmsituation auf Grund des veränderten Verkehrsaufkommens

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren

Kaiserslautern, den 14.11.2024

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin