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Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Der Bauausschuss des Stadtrates Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 11.11.2024 folgendes beschlossen:
Widmung von Verkehrsanlagen im Bereich „Innenstadt Ost“
Die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes –LStrG- in der jeweils genannten Funktion nach
§ 3 des LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Fl.Nr. 2502/18, als Gemeindestraße
Fl.Nr. 2223/200,Teilstück, beginnend an der Mannheimer Straße,
endend am Grundstück Fl.Nr. 2225/15, als Gemeindestraße
Fl.Nr. 2447/56, beginnend an der Donnersbergstraße, endend an der Kandinskystraße ,
als Gemeindestraße
Fl.Nr. 2261/6 u. 2262/33, als Gemeindestraße
Fl.Nr. 2262/17, als Fußweg
Fl.Nr. 2219/12, als Gemeindestraße
Die Planunterlagen und die Begründung der Widmungen können während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 13.00 Uhr) beim Referat Stadtentwicklung im Rathaus, 11. OG, Zimmer 1124/1125, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung , Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 11. Obergeschoss, Zimmer Nr. 1124-1125 oder bei der Geschäftsstelle des Stadtrechtsausschusses, Rathaus Nord, Benzinoring 1, 1. Obergeschoss, Zimmer B110, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter "www.kaiserslautern.de/ekommunikation" aufgeführt sind.
Kaiserslautern, 14.11.2024
Stadtverwaltung
gez.
Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin
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Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Beachten Sie bitte abweichende Öffnungszeiten der unterschiedlichen Dienststellen.
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