Energiesparen

Energiesparen ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll, im Kleinen wie im Großen. Es hilft, Deutschland unabhängiger von Energieimporten zu machen. Es ist wesentlicher Baustein der dringend notwendigen Energiewende. Und es spart am Ende des Tages bares Geld. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Behörden und alle Privatleute.

Doch wo kann ich überhaupt Energie einsparen? Wo finde ich Beratung, wenn ich etwa mein Haus sanieren möchte? Auf diesen Seiten haben wir für Sie viele nützliche Informationen rund ums Energiesparen zusammengestellt.

Hier finden Sie den Aufruf zum Energiesparen vom ehemaligen Oberbürgermeister Klaus Weichel vom 6. Juli.

Viele allgemeine Informationen rund ums Energiesparen finden Sie auf der Webseite der aktuellen Energiesparkampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

https://www.energiewechsel.de

Nützliche und sehr konkrete Energiespartipps hat auch der Deutschlandfunk zusammengestellt:

https://www.deutschlandfunk.de/energiesparen-sommer-100.html

Bildrechte

  • Bild Energiesparen - FAQ: © Harald Kröher, Westpfalz-Mediathek

Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz
© Energieagentur Rheinland-Pfalz

Weiterführende Links zu Fördermöglichkeiten

Sanierungskonfigurator 

Sie möchten ein energieeffizientes Gebäude bauen oder ein bestehendes Gebäude sanieren und sich über diesbezügliche Fördermöglichkeiten informieren?

Welche Sanierungen zu welchen Energie-Ersparnissen führen und welche Kosten für Umbauten anfallen, beantwortet der Sanierungskonfigurator des Bundeswirtschaftsministeriums.

Förderkompass

Mit dem Förderkompass stellt die Energieagentur Rheinland-Pfalz Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, ein Instrument zur Verfügung, das die Suche nach einem geeigneten Förderprogramm für eine in Rheinland-Pfalz geplante Bau- oder Sanierungsmaßnahme erleichtern soll.

Wichtige Info für Unternehmen

Durch die neue Energiesparverordnung des Bundes gelten ab 1. September 2022 auch für Unternehmen neue Regeln. So ist das dauerhafte Offenhalten von Eingängen zu beheizten Geschäftsräumen untersagt. Ebenso untersagt ist der Nachtbetrieb (22 bis 6 Uhr) beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen. Für die Raumtemperaturen in Arbeitsstätten gelten die gleichen Regeln wie bei den öffentlichen Gebäuden. Die Verordnung enthält darüber hinaus umfangreiche Regeln zur Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden. Die vollständige Verordnung finden Sie hier.

Was trägt die Stadt zum Energiesparen bei?

Auch die Stadt Kaiserslautern hat erste Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. Um mit gutem Beispiel vorangehen, hatte die Verwaltung dem Stadtrat in seiner Sitzung am 18. Juli 2022 sieben Maßnahmen vorgeschlagen, davon wurden vier beschlossen: 

  • Verzicht auf die nächtliche Beleuchtung von städtischen Gebäuden
  • Verzicht auf die Weihnachtsbeleuchtung
  • Verzicht auf die Eisbahn
  • Abschaltung der Warmwassererzeugung in städtischen Sport- und Mehrzweckhallen.

Durch die vier beschlossenen Maßnahmen ergibt sich eine Energieeinsparung von rund 1,2 Millionen Kilowattstunden.

Auch die Ende August von der Bundesregierung erlassene neue Energiesparverordnung wurde von der Stadt bereits umgesetzt.

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