Personalausweis für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Nach geltender Rechtslage sind die Auslandsvertretungen ab dem 1. Januar 2013 sachlich und örtlich für die Ausstellung von Personalausweisen an Auslandsdeutsche zuständig. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können somit einen Personalausweis bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Das Auswärtige Amt hat auf seiner Homepage eine Übersicht von „ausgewählten Auslandsvertretungen“, die als Personalausweisbehörden ab dem 1. Januar 2013 für die Ausstellung von Personalausweisen für im Ausland lebende Deutsche zuständig sind, veröffentlicht. Die Liste ist auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (AA) veröffentlicht:

www.konsularinfo.diplo.de

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann in Ausnahmefällen beim Vorliegen einer Zustimmung der zuständigen Auslandsvertretung des Wohnsitzlandes ein Personalausweis von einer unzuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden. Der wichtige Grund ist nachzuweisen.

Voraussetzungen
Sollten Sie einen Personalausweis ohne Wohnsitz im Inland beantragen wollen, bitten wir Sie vorab um telefonische oder elektronische Mitteilung Ihrer letzten Wohnanschrift in Deutschland unter 049-(0)631 365-4076/2576 oder an buergercenter@kaiserslautern.de.

Hinweise
Wegen der Unterschriftsleistung und Abgabe der Fingerabdrücke ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Antragstellung erforderlich, dies gilt auch für die Beantragung eines nPA für Kinder.

Kann ab dem 16. Lebensjahr vom Jugendlichen selbst beantragt werden, wenn er bereits im Besitz eines Ausweisdokumentes ist.

Im Zuge der Beantragung des Personalausweises kann – mit Passermächtigung der zuständigen Botschaft – auch ein Reisepass beantragt werden – Nr. 19.4.1, 2. Abs. PassVwV
Achtung: hier doppelte Gebühr, z. B. regulärer RP: 140,00 EUR/Antragsteller über 24 Jahre – 75,00 EUR/Antragsteller unter 24 Jahren.

Es kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden Gebühr 10 EUR + 13,00 EUR Zuschlag.


Notwendige Unterlagen

  • Meldebescheinigung Ihres nicht-deutschen Wohnsitzes
  • den alten Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Kinderausweis bzw.Kinderreisepass (auch wenn bereits abgelaufen)
  • Geburtsurkunde bei Kindern
  • ein biometrisches Lichtbild

Gebühren

ab dem 24. Lebensjahr 37,00 EUR
unter 24 Jahren 22,80 EUR
Gebührenzuschlag 30,00 EUR

 


Rechtsgrundlagen

§ 35 PAuswG i.V.m. § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 PAuswG
§ 1 Abs. 4 Nr. 2 PAuswG i. V.m. § 1 Abs. 3 PAuswGebV
§ 15 Abs. 2 Passverordnung


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.


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