Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch die Außerbetriebsetzung beendet werden. Nach der Außerbetriebsetzung ist das Fahrzeug nicht mehr berechtigt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Diese Dienstleistung können Sie sowohl in der KFZ-Zulassungsstelle, wie auch online ab dem 1.10.2019 beantragen. Bitte lesen Sie sich hierfür die Hinweise auf dieser Seite genau durch.
Durch die Außerbetriebsetzung wird die Verpflichtung zur Zahlung von Kfz-Steuer und Versicherung gestoppt. Im Anschluss an die Außerbetriebsetzung können Sie die Kennzeichen reservieren lassen. Sie können dabei zwischen einer Reservierung für das Fahrzeug (1 Jahr gültig) bzw. für den Halter (3 Monate gültig) wählen.
Eine einmal erfasste Reservierungsart kann nachträglich nicht mehr geändert werden!!! Ebenso ist eine Verlängerung der Reservierung nicht möglich.
Beispiel:
Reservierung für das FAHRZEUG:
Darf auch NUR FÜR DIESES Fahrzeug die Nummer wieder verwendet werden.
Reservierung für den HALTER:
Darf NUR FÜR DEN in der Reservierung gespeicherten HALTER verwendet werden. Kennzeichen kann für ein beliebiges anderes Fahrzeug zugeteilt werden.
Nach der Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren erneut zugelassen werden, ohne dass die Betriebserlaubnis ungültig wird.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
So funktioniert’s:
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Weiteres zu den Voraussetzungen und dem Ablauf können Sie oben bei "Allgemeinen Informationen" nachlesen.
Ab dem 01.09.2023 ergeben sich neue Gebühren:
Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann., Gebühren siehe unter "Hinweise"
§ 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen
Ein praktischer Ratgeber, wie Sie auch online Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsstelle beantragen können.
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