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Vorerst werden keine Bescheide versendet
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember eine Entscheidung über eine mögliche Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B vertagt. Zwar wurde vom Rat in der Sitzung im November beschlossen, in der Haushaltssatzung 2025 den bisherigen Hebesatz in Höhe von 610 Prozent beizubehalten. Die Satzung liegt derzeit jedoch noch der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vor und ist somit noch nicht in Kraft getreten. Der Stadtrat wird sich aller Voraussicht nach spätestens im März wieder mit dem Thema Grundsteuer befassen. Eine Anpassung der Hebesätze kann noch bis maximal 30. Juni beschlossen werden, damit sie rückwirkend ab 1. Januar gelten würde.
Bis auf Weiteres werden somit keine Grundsteuerbescheide versendet. Die Fälligkeit 15. Februar 2025 wird sich verschieben und mögliche Geldeingänge werden von der Kasse zurückgezahlt, bis neue Grundsteuerbescheide den Grundstückseigentümern zugehen. Bei der finanziellen Planung sollte berücksichtigt werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt die bis dahin fällige Grundsteuer zu entrichten ist.
Eine Erhöhung der Hebesätze kam in die Diskussion, nach dem klar wurde, dass der Stadt durch die Belastungsverschiebungen im Zuge der Grundsteuerreform eine Summe von rund zwölf Millionen Euro fehlen wird. Siehe dazu unsere Pressemitteilung vom 5. November.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 18.12.2024
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