Bekanntmachung zur Gestaltungssatzung 'Grübentälchen' (Örtliche Bauvorschriften)

Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern

Der Bauausschuss der Stadt Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 für die nachfolgende Gestaltungssatzung (Örtliche Bauvorschriften) die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen:

Gestaltungssatzung „Grübentälchen“ (Örtliche Bauvorschriften)

Planziel:

Schutz von Bauten, Straßen und Plätzen, die von kultureller, historischer und städtebaulicher Bedeutung für die Stadt Kaiserslautern sind

Begrenzung des Plangebiets:

Kataster mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung Grübentälchen © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Der Entwurf der Gestaltungssatzung mit der Planzeichnung, den Vorschriften sowie einer Erläuterung der Siedlung „Grübentälchen“ kann in der Zeit vom

24.03.2025 bis zum 02.05.2025

im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv oder über den folgenden QR-Code eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1313 öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Gestaltungssatzung während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren.

Kaiserslautern, den

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin