Schülerbeförderung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Übernahme von Fahrkosten für Schüler/innen, die eine Schule in Kaiserslautern besuchen.

Voraussetzungen
Aus § 69 SchulG erwächst die Verpflichtung für die Stadt Kaiserslautern, für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen, Realschulen sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen zu sorgen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Darüber hinaus werden Schülerbeförderungskosten getragen, wenn eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht wird und die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz in Kaiserslautern hat.


Notwendige Unterlagen

Sie benötigen einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten (in der Schule erhältlich) und ggf. einen Einkommensnachweis.


Formulare

Schülerbeförderung - Grundschulen, Klassenstufen 1 - 10 der Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen plus und Realschulen
Schülerbeförderung - Klassenstufen 11 - 13 der Gesamtschule und Gymnasien
Schülerbeförderung - Meisterschule für Handwerker
Schülerbeförderung -Berufsbildende Schulen (Gymnasium, Höhere Berufsfachschule oder Berufsoberschule)
Schülerbeförderung -Berufsbildende Schulen (Berufsvorbereitungsjahr, die Berufsfachschule I, Berufsfachschule II )

Rechtsgrundlagen

§ 69 Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz

Schülerbeförderungskosten Urteil


Kontakt

Schülerbeförderung
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Schülerbeförderung und Lernmittelfreiheit
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Sommer