Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Übernahme von Fahrkosten für Schüler/innen, die eine Schule in Kaiserslautern besuchen.
Voraussetzungen
Aus § 69 SchulG erwächst die Verpflichtung für die Stadt Kaiserslautern, für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen, Realschulen sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen zu sorgen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Darüber hinaus werden Schülerbeförderungskosten getragen, wenn eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht wird und die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz in Kaiserslautern hat.
Sie benötigen einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten (in der Schule erhältlich) und ggf. einen Einkommensnachweis.
§ 69 Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz
Herr Sommer