Schülerbeförderung
Inhalt
Allgemeine Informationen
Übernahme von Fahrkosten für Schüler/innen, die eine Schule in Kaiserslautern besuchen.
Voraussetzungen
Aus § 69 SchulG erwächst die Verpflichtung für die Stadt Kaiserslautern, für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen, Realschulen sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen zu sorgen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Darüber hinaus werden Schülerbeförderungskosten getragen, wenn eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht wird und die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz in Kaiserslautern hat.
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten (in der Schule erhältlich) und ggf. einen Einkommensnachweis.
Formulare
Schülerbeförderung - Grundschulen, Klassenstufen 1 - 10 der Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen plus und RealschulenSchülerbeförderung - Klassenstufen 11 - 13 der Gesamtschule und Gymnasien
Schülerbeförderung - Meisterschule für Handwerker
Schülerbeförderung -Berufsbildende Schulen (Gymnasium, Höhere Berufsfachschule oder Berufsoberschule)
Schülerbeförderung -Berufsbildende Schulen (Berufsvorbereitungsjahr, die Berufsfachschule I, Berufsfachschule II )
Rechtsgrundlagen
§ 69 Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz
Kontakt
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 0
- 0631 365 - 1409
- stadt@kaiserslautern.de
- Webseite
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- Mo, Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:30 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Frau Schmitt
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Herr Sommer
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