Kaiserslautern auf Facebook
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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf '"Salingstraße".
Der Bebauungsplanentwurf „Salingstraße“ mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 22.01.2025 auf dieser Internetseite öffentlich aus.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1313, öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: stadtplanung@kaiserslautern.de
Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: