Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Tätigkeit als Prostituierte
Wer als Prostituierte in Deutschland tätig werden möchte, ist verpflichtet, dies bei der Behörde anzumelden, in deren Zuständigkeitsbereich zum Zeitpunkt der Anzeige schwerpunktmäßig der Prostitution nachgegangen wird. Die Anmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden und ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Dieses Gespräch umfasst insbesondere
- Grundinformationen zur Rechtslage von Prostituierten und der Prostitutionsausübung
- Grundinformationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung
- Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft
- Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen
- Informationen über die bestehende Steuerpflicht der aufgenommenen Tätigkeit und die in diesem Zusammenhang zu erfüllenden steuerlichen Pflichten.
Die vorgenommene Anmeldung berechtigt zur Prostitutionsausübung im gesamten Bundesgebiet. Für die Anmeldung sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Die Verlängerung einer bestehenden Anmeldung kann ebenfalls bei uns vorgenommen werden. Auf Wunsch kann zusätzlich eine sog. Alias-Bescheinigung ausgestellt werden.
Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG erforderlich. Ein Prostitutionsgewerbe betreibet, wer
Ein Prostitutionsgewerbe darf erst dann betrieben werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Sollten Sie beabsichtigen ein Prostitutionsfahrzeug bereitzustellen, eine Prostitutionsveranstaltung zu organisieren oder eine Prostitutionsvermittlung zu betreiben, so teilen Sie uns dies formlos an gewerbeamt@kaiserslautern.de mit. Wegen der weiteren Verfahrensweise werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei einer Prostitutionsstätte handelt es sich um Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden. Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte können Sie unseren Online-Antrag nutzen. Für die Bearbeitung sind verschiedene Unterlagen notwendig, die Sie dem jeweiligen Antragsformular entnehmen können. Da diese Unterlagen teilweise im Original benötigt werden, lassen Sie uns die Antragsunterlagen bitte auf dem Postweg zukommen. Sobald sämtliche Unterlagen vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für die Abnahme der Prostitutionsstätte vereinbaren. Nach dieser Abnahme kann die Erlaubnis erteilt werden.
Anmeldung von Prostituierten
Erlaubnis Prostitutionsgewerbe
Datenschutzhinweis:
Sofern Sie Anträge oder sonstige Anfragen mittels einer einfachen E-Mail an uns senden, so weisen wir darauf hin, dass der Inhalt einer solchen E-Mail nicht geschützt ist. E-Mails können von Dritten mitgelesen oder sogar verfälscht werden.
Die Stadtverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge und Anfragen verschlüsselt an uns zu senden. Weitere Hinweise erhalten Sie hier: https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/cryptshare/
Anmeldung Prostituierte: 30,00€
Verlängerung der Anmeldung: 15,00 €
Ausstellen einer Aliasbescheinigung: 10,00 €
Erlaubnis Prostitutionsgewerbe: Die Gebührenhöhe ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.
Anmeldung Prostituierte:
Bescheinigung wird nach dem Informations- und Beratungsgespräch ausgestellt
Erlaubnis Prostitutionsgewerbe:
ca. 4 Wochen
Prostituiertenschutzgesetz
Terminvereinbarung Anmeldung Prostituierte:
Frau Christmann