Prostitution

Inhalt

Allgemeine Informationen

Tätigkeit als Prostituierte

Wer als Prostituierte in Deutschland tätig werden möchte, ist verpflichtet,  dies bei der Behörde anzumelden, in deren Zuständigkeitsbereich zum Zeitpunkt der Anzeige  schwerpunktmäßig der Prostitution nachgegangen wird.  Die Anmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden und ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Dieses Gespräch umfasst insbesondere
- Grundinformationen zur Rechtslage von Prostituierten und der Prostitutionsausübung
- Grundinformationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung
- Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft
- Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen
- Informationen über die bestehende Steuerpflicht der aufgenommenen Tätigkeit und die in diesem Zusammenhang zu erfüllenden steuerlichen  Pflichten.
 
Die vorgenommene Anmeldung berechtigt zur Prostitutionsausübung im gesamten Bundesgebiet. Für die Anmeldung sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Die Verlängerung einer bestehenden  Anmeldung kann ebenfalls bei uns vorgenommen werden. Auf Wunsch kann zusätzlich eine sog. Alias-Bescheinigung ausgestellt werden.
 

Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes  ist eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG erforderlich. Ein Prostitutionsgewerbe betreibet, wer

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Ein Prostitutionsgewerbe darf erst dann betrieben werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Sollten Sie beabsichtigen ein Prostitutionsfahrzeug bereitzustellen, eine Prostitutionsveranstaltung zu organisieren oder eine Prostitutionsvermittlung zu betreiben, so teilen Sie uns dies formlos an gewerbeamt@kaiserslautern.de mit. Wegen der weiteren Verfahrensweise werden wir uns mit  Ihnen in Verbindung setzen.

Bei einer Prostitutionsstätte handelt  es sich um Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.  Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte können Sie unseren Online-Antrag nutzen. Für die Bearbeitung sind verschiedene Unterlagen notwendig, die Sie  dem jeweiligen Antragsformular entnehmen können. Da diese Unterlagen  teilweise im Original benötigt werden, lassen Sie uns die Antragsunterlagen bitte auf dem  Postweg zukommen.  Sobald sämtliche Unterlagen vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für die Abnahme der Prostitutionsstätte  vereinbaren. Nach dieser Abnahme kann die Erlaubnis erteilt werden.


Notwendige Unterlagen

Anmeldung von Prostituierten

  • Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
  • 2 Lichtbilder
  • Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben.
  • Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung. Die gesundheitliche Beratung kann von dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Kaiserslautern vorgenommen werden.  Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Kaiserslautern https://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/gesundheitsamt/gesundheitsamt/gesundheitsthemen.html
  • Für die Anmeldung ist eine zustellungsfähige Anschrift erforderlich


Erlaubnis Prostitutionsgewerbe

  • Antragsformular
  • Diverse Unterlagen und Nachweise, die aus dem Antragsformular entnommen werden können.


Datenschutzhinweis:

Sofern Sie Anträge oder sonstige Anfragen mittels einer einfachen E-Mail an uns senden, so weisen wir  darauf hin, dass der  Inhalt einer solchen  E-Mail nicht geschützt ist. E-Mails können von Dritten mitgelesen oder sogar verfälscht werden.

Die Stadtverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge und Anfragen verschlüsselt an uns zu senden. Weitere Hinweise erhalten Sie hier: https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/cryptshare/


Formulare

Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach Prostituiertenschutzgesetz
Stellvertretungserlaubnis nach Prostituiertenschutzgesetz

Gebühren

Anmeldung Prostituierte: 30,00€
Verlängerung der Anmeldung: 15,00 €
Ausstellen einer Aliasbescheinigung:  10,00 €

Erlaubnis Prostitutionsgewerbe: Die Gebührenhöhe ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.

 

 


Bearbeitungsdauer

Anmeldung Prostituierte:
Bescheinigung wird nach dem Informations- und Beratungsgespräch ausgestellt

Erlaubnis Prostitutionsgewerbe:
ca.  4 Wochen


Rechtsgrundlagen

Prostituiertenschutzgesetz


Kontakt

Prostitution
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Referat Recht und Ordnung
Rathaus Nord (Eingang Benzinoring)
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Terminvereinbarung Anmeldung Prostituierte:

Frau Christmann

  • 0631 365 - 4151
  • 0631 365 - 1307

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