Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf 'Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 1 und südliche Erweiterung'.
Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf „Kalckreuthstraße - Neue Straße, Teiländerung 1 und südliche Erweiterung“ mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 02.12.2024 bis 14.01.2025 auf dieser Internetseite öffentlich aus.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1313, öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: stadtplanung@kaiserslautern.de
Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: