Pressemitteilung vom 29.06.2026

Kommunen: Erster Schritt in die richtige Richtung – die akute Finanznot bleibt jedoch bestehen

Bund und Länder haben vereinbart, dass das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ für künftige Gesetze gelten soll. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ begrüßt ausdrücklich, dass die kommunale Finanzlage stärker in den Blick genommen wird. Gleichzeitig gilt: Ein wichtiger erster Schritt ersetzt nicht die dringend notwendige Entlastung der Kommunen.

Die Verständigung zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni ist aus Sicht des Aktionsbündnisses ein wichtiges Signal. Dass das sogenannte Veranlassungsprinzip künftig konsequenter gelten soll, greift eine langjährige Forderung der Kommunen auf und zeigt, dass die Probleme vor Ort zunehmend wahrgenommen werden. 
Diese so genannte Veranlassungskonnexität gilt für Gesetze des Bundes und der Länder bisher nicht. Die beiden staatlichen Ebenen entscheiden über Regeln und Standards, anschließend delegieren sie viele Aufgaben an die Kommunen, erstatten aber nur einen kleinen Teil der Kosten.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bund und Länder das Problem erkannt haben und künftig stärker Verantwortung für die finanziellen Folgen eigener Entscheidungen übernehmen wollen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagen Martin Murrack und Silke Ehrbar-Wulfen, Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“. „Gleichzeitig dürfen wir nicht übersehen, dass die Kommunen bereits heute unter einer historischen Finanzkrise leiden. Die neue Regelung verhindert künftig zusätzliche Belastungen – sie beseitigt aber nicht die schwerwiegenden bestehenden Defizite.“
Dass sich der Bund künftig in weitaus größerem Maße an den Kosten seiner Beschlüsse beteiligt, hilft den Betroffenen in einem Punkt: Ihre Belastungen werden ab 2027 nicht mehr in dem Maße steigen, wie dies seit 2024 der Fall ist. Die Defizite in den kommunalen Haushalten sind bundesweit explodiert, auf zunächst 24 Milliarden und im vergangenen Jahr auf 32 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr ist eine erneute deutliche 

Steigerung abzusehen. Die jetzt getroffene Vereinbarung kann dazu beitragen, diesen Trend künftig abzumildern. Für die Bewältigung der bereits eingetretenen finanziellen Schieflage reicht sie jedoch bei Weitem nicht aus.
 „Weniger zusätzliche zukünftige Belastungen sind ein Fortschritt. Die bestehenden Defizite verschwinden dadurch allerdings nicht. Deshalb brauchen die Kommunen jetzt neben strukturellen Verbesserungen auch kurzfristige finanzielle Unterstützung“, so die Sprecher des Aktionsbündnisses.

Das 32-Milliarden-Defizit führt zu neuen Schulden in den Kommunen. Die Folgen vor Ort: Angebote und Leistungen für Bürgerinnen und Bürger müssen gestrichen, kommunale Steuern und Gebühren erhöht, dringend erforderliche Investitionen erneut verschoben werden. Das haben Städte, Gemeinden und Kreise am 22. Juni mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ deutlich gemacht.

Das Aktionsbündnis erneuert daher seine Forderung: „Wir verbinden mit dem Beschluss die Erwartung, dass nun weitere Schritte folgen. Wir brauchen eine Soforthilfe in Höhe von 32 Milliarden Euro jährlich, um wieder handlungsfähig zu sein. Die aktuelle Not gefährdet die Demokratie. Der jetzt eingeschlagene Weg ist richtig – er muss aber konsequent fortgesetzt werden, damit die Kommunen ihre Aufgaben auch künftig zuverlässig erfüllen können.“

Hintergrundinformationen
Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 73 Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. In den Städten und Kreisen leben rund zehn Millionen Menschen. Die Kommunen sind besonders vom Strukturwandel betroffen, deshalb haben sie geringe Einnahmen aus Steuern und hohe Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich. 
www.fuerdiewuerde.de

Aktionsbuendnis



Autor/in: Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ - Pressestelle

Kaiserslautern, 29.06.2026