Ummeldung nach dem Meldegesetz (Umzug innerhalb des Stadtgebietes)

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wenn Sie innerhalb von Kaiserslautern umgezogen sind, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug die Ummeldung vornehmen.

Meldepflichtig ist derjenige, der eine Wohnung bezieht. Die Pflicht der Ummeldung für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, deren Wohnung die Personen beziehen. Bei Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt diese Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellungsurkunde/der Gerichtsbeschluss ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Bei Familienangehörigen mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung genügt es, wenn nur einer der Meldepflichtigen mit erforderlichen Unterlagen vorspricht.

Sofern ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind unter 16 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung der sorgeberechtigten Eltern auszieht, ist für die Anmeldung in der neuen Wohnung das schriftliche Einverständnis des nicht mitziehenden Elternteils erforderlich oder der Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist vorzulegen.

Hinweise
Die Ummeldung kann persönlich oder durch einen geeigneten Vertreter vorgenommen werden. Im Vertretungsfall muss

  • das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt und
  • vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben werden sowie
  • der Ausweis oder Pass der meldepflichtigen Person vorgelegt werden

oder

  • eine Vollmacht und der Ausweis oder Pass der meldepflichtigen Person sowie der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

 

Der Vertreter soll in der Lage sein über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).

Im Einzelfall kann die Meldebehörde auf persönliches Erscheinen der Meldepflichtigen bestehen.

Der Personalausweis muss zwecks Änderung der Anschrift bei der Ummeldung vorgelegt werden.

Eine verspätete Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bundesmeldegesetzes dar, die mit Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld geahndet werden kann.


Notwendige Unterlagen

  • Pässe / Personalausweise aller Familienangehörigen
  • schriftliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (siehe Formular "Wohnungsgeberbestätigung")*
  • Kfz-Schein zwecks Änderung der Anschrift (falls ein oder mehrere Fahrzeug(e) auf Sie angemeldet sind)

(siehe dazu auch Informationen „Fahrzeugschein, Adressänderung“)

*Hinweis:

Ab dem 01.11.2015 ist mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zwingend eine schriftliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des Vorganges ("Einzug")
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Name(n) der einziehenden Personen
  • Unterschrift des Wohnungsgebers


Den entsprechenden Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" finden Sie im Anhang.


Formulare

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines minderjährigen Kindes
Hinweispflichten zum Meldeschein
Optionale Hinweise zur Anmeldung bei der Meldebehörde
Ummeldung innerhalb von Kaiserslautern
Wohnungsgeberbestätigung

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 1 und 3, §§ 19, 21, 22 Bundesmeldegesetz
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.


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