Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Sollten Sie Unterstützung bei einer unserer Dienstleitungen benötigen, können Sie gerne bei uns vorbei kommen. Vereinbaren Sie hierzu bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Gewerbemeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Stadt Kaiserslautern anfängt, hat dies der Stadtverwaltung mittels einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen.
Wird die Betriebsstätte innerhalb der Stadt Kaiserslautern verlegt, der Name des Gewerbetreibenden geändert, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt, die bei dem bereits angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind, ist eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.
Wenn der Gewerbebetrieb aufgegeben wird, ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Betriebssitz in der Stadt Kaiserslautern aufgegeben, das Gewerbe aber in einer anderen Gemeinde fortgesetzt wird.
Um eine Gewerbeanzeige vorzunehmen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und lassen uns dieses per E-Mail an gewerbeamt@kaiserslautern.de postalisch oder per Fax an die 0631-365-1327 zukommen. Die Bestätigung der Gewerbeanzeige erhalten Sie von uns auf dem Postweg.
Wir bitten Sie, bei der Übersendung der Gewerbeanzeige folgendes zu beachten:
Sonstige Änderungen einer bestehenden Gewerbeanzeige (z.B. Änderung Privatanschrift) unterliegen nicht der gesetzlichen Anzeigepflicht. Wir nehmen die Änderung aber gerne in das Gewerberegister auf, um dieses aktuell zu halten. Teilen Sie uns solche Änderung einfach per E-Mail an gewerbeamt@kaiserslautern.de oder postalisch mit. Eine Verwaltungsgebühr wird für eine derartige Änderung nicht erhoben.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie beispielsweise für die Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Stelle, bei der Sie den Gewerbezentralregisterauszug vorlegen sollen, ob es sich um einen privaten Gewerbezentralregisterauszug oder um einen Auszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) handelt. Bei einer privaten Auskunft wird der Registerauszug an den Antragsteller persönlich, bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde direkt an die jeweilige Behörde übermittelt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über unseren Online-Antrag oder über unser Online-Portal beantragen.
Gewerbeauskunft
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine gebührenpflichtige Auskunft darüber erteilt werden, ob eine Person in der Stadt Kaiserslautern ein Gewerbe angemeldet hat. Ihre Anfrage können Sie formlos, unter Angabe des Grundes warum die Auskunft benötigt wird, an gewerbeamt@kaiserslautern.de senden.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist eine Erlaubnis erforderlich. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit darf erst dann ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern ist zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für folgende gewerbliche Tätigkeiten:
Pfandleiher (§34 GewO)
Bewachungsgewerbe (§34 a GewO)
Versteigerer (§34b GewO)
Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter (§34 c GewO)
Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO)
Honoraranlagenberater (§ 34 h GewO)
Immobilardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Gaststätten-/Shisha-Bar-Betreiber (§ 2 GastG)
Vorübergehende erleichterte Gaststättenerlaubnis =Gestattung (§12 GastG)
Aufsteller von Geldspielgeräten (§ 33c Abs. 1 GewO)
Spielhallenbetreiber (§ 33 i GewO)
Prostitutionsstätten (§12 ProstSchG)
Reisegewerbe (§ 55 GewO)
Wenn Sie eine der vorgenannten Erlaubnisse beantragen möchten und sich Ihre Hauptniederlassung in der Stadt Kaiserslautern befindet bzw. befinden soll, lassen Sie uns den entsprechenden Antrag an gewerbeamt@kaiserslautern.de oder postalisch zukommen. Für die Bearbeitung sind verschiedene Unterlagen notwendig, die Sie den jeweiligen Antragsformularen entnehmen können. Da diese Unterlagen teilweise im Original benötigt werden, lassen Sie uns die Antragsunterlagen auf dem Postweg zukommen. Dokumente, die für eine mehrfache Verwendung vorgesehen sind, z.B.. IHK Bescheinigungen, erhalten Sie von uns wieder zurück.
Nachdem der Antrag und die Unterlagen vollständig bei uns vorliegen wird Ihr Antrag bearbeitet. Wenn die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung vorliegen, erhalten Sie die Erlaubnisurkunde auf dem Postweg. Nach Erhalt der Erlaubnis können Sie wie oben beschrieben Ihr Gewerbe anmelden.
Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden die Anträge sukzessive auf Online-Anträge umgestellt. Sofern die Umstellung eines Antrags bereits erfolgt ist, ist eine Übermittlung des Antrags per E-Mail oder postalisch nicht mehr erforderlich.
Für Gewerbean-, ab- und Ummeldungen:
Personalausweis;
Formular Gewerbemeldung;
ggf. gewerberechtliche Erlaubnis, Handwerkskarte, Handelsregisterauszug
Auskunft aus Gewerbezentralregister:
- Online-Antrag
- Ausweis Antragsteller bzw. Geschäftsführer
- Bei juristischen Personen Handelsregisterauszug
Gewerberechtliche Erlaubnisse
Für gewerberechtliche Erlaubnisse ist die Vorlage verschiedener Unterlagen notwendig, die den entsprechenden Antragsformularen entnommen werden können.
Antrag auf Gestattung
VeranstaltungskoordinationGewerbe An- Ab- und Ummeldung: 40,00 €
Auskunft Gewerbezentralregister: 13,00€
Gewerbeauskunft: 16,00 €
Gewerberechtliche Erlaubnisse:
Die Gebührenhöhe ist unterschiedlich und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.
Datenschutzhinweis:
Sofern Sie Anträge oder sonstige Anfragen mittels einer einfachen E-Mail an uns senden, so weisen wir darauf hin, dass der Inhalt einer solchen E-Mail nicht geschützt ist. E-Mails können von Dritten mitgelesen oder sogar verfälscht werden.
Die Stadtverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge und Anfragen verschlüsselt an uns zu senden. Weitere Hinweise erhalten Sie hier: https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/cryptshare/
Die Bearbeitungsdauer für gewerberechtliche Erlaubnisse beträgt ca. vier Wochen.
Gewerbeordnung (GewO)
Gewerbean-, Ab- und Ummeldungen, Reisegewerbe, Auskunft aus dem Gewerberegister
Frau Fliegel-Fuchs
Frau Ritthaler
Frau Schmuel
Gaststätten, Spielhallen, Geldspielgeräte
Herr Peter
Erlaubnispflichtige Gewerbe (Gemäß §§ 34 ff GewO z. B. Bewacher, Immobilienmakler, usw.)
Frau Stöhr