Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen müssen seit dem 01.Juni 2012 gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Unteren Abfallbehörde angezeigt werden. Die Sammlung von gemischten Abfällen, gefährlichen Abfällen oder Abfällen zur Beseitigung aus privaten Haushalten ist nicht zulässig.
Gesammelt werden dürfen nur Wertstoffe aus privaten Haushalten.
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen sind anzeigepflichtig daher sind folgende Unterlagen einzureichen:
Hinweis:
Nach dem Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie hierüber eine Bestätigung auf dem Postweg. Ihre Angaben werden durch die Untere Abfallbehörde geprüft.
Es wird eine Gebühr zwischen 50,00 und 100,00 Euro erhoben.
Erst nach Vorlage der vollständigen Anzeigeunterlagen beginnt die dreimonatige Bearbeitungsfrist.
Kreislaufwirtschaftsgesetz ( KrWG)
Frau Blauth
Herr Buch