Kaiserslautern auf Facebook
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Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe. Während bei einem stehenden Gewerbe grundsätzlich lediglich eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist, ist für die Ausübung eines Reisegewerbes eine Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Bei einem Reisgewerbe kommt es entscheidend darauf an, dass die gewerbliche Tätigkeit ohne vorhergehende Bestellung ausgeübt wird. Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe kommt also nicht der Kunde zum Gewerbetreibenden, sondern der Gewerbetreibende kommt, ohne dass er dafür vom Kunden beauftragt wurde, zum Kunden um seine Dienstleistungen anzubieten.
Gerade bei handwerklichen Tätigkeiten ist eine Ausübung im Reisegewerbe oft nicht möglich und nur im stehenden Gewerbe denkbar.
Wenn Sie eine Reisegewerbekarte beantragen möchten und sich Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Kaiserslautern befindet, lassen Sie uns den entsprechenden Antrag an gewerbeamt@kaiserslautern.de oder postalisch zukommen. Für die Bearbeitung sind verschiedene Unterlagen notwendig, die Sie dem Antragsformular entnehmen können. Da diese Unterlagen teilweise im Original benötigt werden, lassen Sie uns die Antragsunterlagen auf dem Postweg zukommen. Nachdem der Antrag und die Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, wird Ihr Antrag bearbeitet. Wenn die Erlaubnis erteilt werden kann, erhalten Sie diese postalisch von uns.
- Antragsformular
- Nachweise über die Zuverlässigkeit, die aus dem Antragsformular entnommen werden können.
Datenschutzhinweis:
Sofern Sie Anträge oder sonstige Anfragen mittels einer einfachen E-Mail an uns senden, so weisen wir darauf hin, dass der Inhalt einer solchen E-Mail nicht geschützt ist. E-Mails können von Dritten mitgelesen oder sogar verfälscht werden.
Die Stadtverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge und Anfragen verschlüsselt an uns zu senden. Weitere Hinweise erhalten Sie hier: https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/cryptshare/
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) - Reisegewerbekarte
ReisegewerbekarteErlaubnis Reisegewerbe: 118,00 €
Erweiterung der erlaubten Tätigkeit: 49,00 €
Nachträgliche Namens und Anschriftenänderung in der Reisegewerbekarte: 16,00 €
ca. 4 Wochen
Gewerbeordnung
Frau Fliegel-Fuchs
Frau Ritthaler
Frau Schmuel