Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter / die Hundehalterin. Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich formlos oder durch persönlicher Vorsprache des Hundehalters / der Hundehalterin bei Referat Finanzen Abteilung Steuern erfolgen.
Voraussetzungen
In Kaiserslautern herrscht die progressive Besteuerung, d. h. die Steuersätze für den zweiten und jeden weiteren Hund steigern sich wie unten aufgeführt. Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich im Folgemonat nach der Anschaffung des Hundes, es sei denn, der Hund ist noch nicht 3 Monate alt. Dann ist das Tier erst 3 Monate nach dem Geburtsmonat zu versteuern. Hunde aus dem Tierheim Kaiserslautern sind 2 Jahre von der Steuer befreit. Eine Bescheinigung des Tierheimes ist vorzulegen. Die Anmeldung zur Hundesteuer ist dennoch umgehend nach Anschaffung des Tieres vorzunehmen. Die Abmeldung eines Hundes hat innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wurde, zu erfolgen. Grundsätzlich ist der volle Monat, in dem der Hund abgeschafft wurde, zu bezahlen. Wird der Hund jedoch später als 14 Tage nach Ablauf des Monats abgemeldet, muss auch dieser Monat voll bezahlt werden
Eigener Personalausweis oder Reisepass; Angaben über den Hund (Alter bzw. Wurftag, Geschlecht, Zeitpunkt und Ort der Anschaffung bzw. Zuzugsdatum); ggf. Name und Anschrift des bisherigen Hundehalters. Bei Abmeldung des Hundes infolge von Einschläferung oder des Todes ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.
An- und Abmeldung | Ab 01.01.2022 |
---|---|
Hundesteuer Ersthund jährlich | 120,00 EUR |
Zweithund | 168,00 EUR |
Dritt- bzw. jeder weitere Hund | 228,00 EUR |
Hundesteuersatzung
Kommunales Abgabengesetz
Abgabenordnung