Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wichtige Änderung zum 01. Juli 2024
Ab dem 01. Juli 2024 werden Bewohnerparkausweise ausschließlich von der Straßenverkehrsbehörde bearbeitet. Wenden Sie sich bitte bei Fragen nach dem 30. Juni an bewohnerparkausweis@kaiserslautern.de .
Die Stadt Kaiserslautern bietet den Bewohner*innen der Innenstadt die Möglichkeit, im Bereich der Parkraumbewirtschaftung ihr Kraftfahrzeug bevorrechtigt zu parken.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parksonderregelung ist der Besitz eines Bewohnerparkausweises. Dieser Ausweis kann bei der Stadt Kaiserslautern online oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0631-365 4137 oder 4347 bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus Nord beantragt werden. Zum Vor-Ort Termin bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen wie Fahrzeugschein mit.
Es kann nur einen geben…..
Informationen über Anzahl der Bewohnerparkausweise:
Jede/r Bewohner/in, der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen. Jede Bewohnerin oder jeder Bewohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.
mehr zur Parkraumbewirtschaftung
Januar 2024
Neues Merkblatt gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen
* Diese PDF ist leider nicht barrierefrei. Alle Inhalte finden Sie jedoch auch auf der Dienstleistungsbeschreibung.
Sie haben die Möglichkeit sowohl digital wie auch persönlich einen Antrag zu stellen. Beachten Sie bitte, dass Sie für eine digitale Beantragung sowohl Ihren Pass / Ausweis wie auch Ihre Fahrzeugpapiere hochladen müssen.
Persönlich:
Fahrzeugscheine; Personalausweis oder Reisepass; falls Sie nicht persönlich erscheinen, bitte eine Vollmacht mitgeben.
Hinweis: Bei Verlängerung den bisherigen Bewohnerparkausweis mitbringen, wenn mehrere Kennzeichen eingetragen sind.
Digital:
Sie benötigen Ihren Ausweis / Pass und Ihre Fahrzeugpapiere, die Sie bei der Beantragung hochladen müssen.
Anträge für Bewohnerparkausweise sind im Bürgercenter des Rathauses erhältlich, können aber auch im Internet abgerufen und ausgefüllt werden. Sie sind hier zu finden:
Hinweis zum Bewohnerparkausweis verlängern:
Diese Onlinedienstleistung steht Ihnen leider ab dem 30. Januar 2024 dauerhaft nicht zur Verfügung. Sie können jedoch alternativ das Onlineformular für einen Erstantrag ausfüllen, der dann als Verlängerung gewertet wird.
Jahresausweis / 2 Jahre | 200 € / 400 € |
Neuausstellung wegen Verlust des Bewohnerparkausweises | 15,00 € |
Änderung Kfz Kennzeichen | 15,00 € |
Wohnortwechsel (in eine andere Parkzone) | 15,00 € |
Zusätzliches Kennzeichen (nach Prüfung) | 15,00 € |
Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Stadtratsbeschlüsse der Stadt Kaiserslautern zur Parkraumbewirtschaftung
Satzung der Stadt Kaiserslautern (Bewohnerparkausweis - Gebührenordnung)
Bewohnerparkausweise werden nur auf Antrag ausgegeben.
Jeder / Jede Bewohner*in erhält nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug. Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Die Erteilung eines Ausweises ganz ohne Eintragung eines Kennzeichens oder mit der Eintragung eines Zweitkennzeichens kann nur im Einzelfall nach Prüfung erfolgen (zum Beispiel bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge (keine Zweiräder) auf eine(n) Bewohner / -in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird).
Bewohnerparkausweise können nur für Pkw / Zweiräder erteilt werden.
Für Wohnmobile werden Bewohnerparkausweise nur erteilt, wenn es sich um das einzige dem Haushalt zur Verfügung stehende Fahrzeug handelt.
Wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein/en Dienstfahrzeug / Firmenwagen handelt, muss eine Bestätigung des / der Fahrzeughalters / -in über die dauerhafte Überlassung zum privaten Gebrauch vorgelegt werden.
Für ausländische Kennzeichen kann nach Prüfung einmalig für 6 Monate ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Der Bewohnerparkausweis kann nur verlängert werden, wenn das Fahrzeug gemäß § 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) umgeschrieben ist und dies entsprechend nachgewiesen wird.
Wenn für ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland ein regelmäßiger Standort begründet wird, so ist eine Umschreibung des Fahrzeuges auf deutsche
Kennzeichen unverzüglich notwendig. Der Standort des Fahrzeuges ist der Ort, an dem das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht.
Für Fragen bezüglich der Ummeldung von ausländischen Kennzeichen auf deutsche Kennzeichen nehmen Sie unter der Rufnummer 0631 365-2919 Kontakt zur Zulassungsstelle auf.
Motorräder bzw. Zweiräder, werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge behandelt. Besitzen Sie einen Pkw und ein Zweirad und möchten beide Fahrzeuge im Bewohnerparkgebiet parken, kann nur für ein Fahrzeug der Bewohnerparkausweis aus-gestellt werden. Nach Ausstellung des Bewohner-parkausweises für das Motorrad (Zweirad) wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde unter der Email: strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder telefonisch.
Wenn Sie in eine andere Parkzone umziehen, muss der Parkausweis umgeschrieben werden. Dazu müssen Sie neben allen notwendigen Unterlagen auch unbedingt Ihren bisherigen Parkausweis mitbringen oder mitschicken. Bevor Sie einen neuen Bewohnerparkausweis erhalten, muss der ”alte” von der Behörde eingezogen werden.
Wenn die private Abstellmöglichkeit durch eine öffentliche Baumaßnahme vorübergehend nicht genutzt werden kann, wenden Sie sich bitte per Email an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Ersatzkennzeichen sowie den Zeitraum per Email an bewohnerparkausweis@kaiserslautern.de mitzuteilen. Der Bewohnerausweis ist sodann im Ersatzwagen mitzuführen.
Unter der Email bewohnerparkausweis@kaiserslautern.de können offene Fragen beantwortet werden.